Welche Mitgliedschaften gibt es?
Jedes Bauunternehmen in Hamburg und Umgebung kann eine Vollmitgliedschaft erwerben. Bauunternehmen, die ihren Sitz auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg haben, werden Mitglieder der Bau-Innung Hamburg. Mitglieder, die ihren Sitz außerhalb des Hamburger Stadtgebietes haben, können lediglich eine Vollmitgliedschaft im Norddeutschen Baugewerbeverband e.V. erwerben. Damit sind aber keinerlei Nachteile verbunden. Alle Mitglieder des NBV und der Bau-Innung Hamburg haben die gleichen Rechte und Pflichten und zahlen den gleichen Beitrag. Die Unterscheidung ist lediglich rechtlicher Natur, weil die Bau-Innung Hamburg als Gebietskörperschaft Mitglieder nur innerhalb der Landesgrenzen Hamburgs aufnehmen kann.
Bauunternehmen, die bisher noch nicht Mitglied waren, können für die Dauer eines Jahres eine „Schnuppermitgliedschaft“ erwerben. Als Schnuppermitglied zahlen Sie im ersten Jahr nur den halben Beitrag, können jedoch alle Leistungen uneingeschränkt in Anspruch nehmen. Sie möchten mehr erfahren? Schauen Sie nach unter dem Menüpunkt „Leistungen“.
Unternehmen, die keine Bauleistungen erbringen, aber der Bauwirtschaft nahestehen, können eine Fördermitgliedschaft erwerben. Sie sind an einer Fördermitgliedschaft interessiert? Dann schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an
Einzelpersonen, die der Bauwirtschaft nahestehen, können außerdem eine Gastmitgliedschaft in der Innung erwerben.
Für Unternehmen, die bereits Mitglieder einer anderen baugewerblichen Organisation (z.B. einer Innung im Umland Hamburgs) sind, haben wir außerdem eine günstige Betreuungsmitgliedschaft vorgesehen. Sie interessieren sich für eine Betreuungsmitgliedschaft? Dann schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an
Die Vollmitgliedschaft kann sowohl mit als auch ohne Tarifbindung erworben werden. Auch insoweit beraten wir Sie gern.
Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft?
Als Vollmitglied können Sie sämtliche Leistungen unserer Organisation uneingeschränkt in Anspruch nehmen. Eine ausführliche Beschreibung unserer Leistungen wie z. B. Rechtsberatung, Einkaufsvorteile usw. finden Sie im Menüpunkt "Leistungen".
Über die Vorteile anderer Mitgliedschaften informieren wir Sie gerne auf Anfrage. Senden Sie uns eine E-Mail an
Welche Rechte und Pflichten hat ein Mitglied?
Alle Vollmitglieder der Bau-Innung Hamburg und des Norddeutschen Baugewerbeverbandes e.V. haben gleiche Rechte und Pflichten. Zu den Rechten zählen nicht nur die Inanspruchnahme sämtlicher Dienstleistungen (diese finden Sie unter "Leistungen") von Innung und Verband, sondern auch das aktive und passive Wahlrecht. Jedes Vollmitglied ist berechtigt, an den Wahlen für unsere Gremien (Vorstand, Ausschüsse) teilzunehmen und sich auch selbst als Gremienmitglied wählen zu lassen.
Jedes Mitglied hat insbesondere die Pflicht, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Nähere Informationen zum Mitgliedsbeitrag finden Sie weiter unter im Absatz "Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?"
Wie kann mein Unternehmen Mitglied werden?
Sie möchten Mitglied unserer Organisation werden? Dann füllen Sie einfach unseren Beitrittsantrag aus und schicken uns diesen per Post oder E-Mail. Wir melden uns dann unverzüglich bei Ihnen. Den Mitgliedsantrag finden Sie hier.
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 040/226 325 5-0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Gute Leistung muss nicht teuer sein. Alle Vollmitglieder zahlen einen Grundbeitrag von 50,00 € im Monat, also 600,00 € Grundbeitrag im Jahr. Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, kommt ein Zusatzbeitrag von 0,5% der Bruttolohnsumme, die Sie an Ihre Berufsgenossenschaft melden, hinzu.
Beispiel: Bei 200.000,00 € Lohnsumme im Jahr beträgt der Grundbeitrag 600,00 € und der Zusatzbeitrag 1.000,00 € also insgesamt 1.600,00 € im Jahr.
Schnuppermitgliedschaft
Für Neumitglieder gibt es außerdem die Schnuppermitgliedschaft: Ein Jahr zum halben Beitrag! Am Anfang der Schnuppermitgliedschaft zahlen Sie lediglich den halben Grundbeitrag von 300,00 €, und nur im zweiten Halbjahr der Mitgliedschaft sodann den sich aus der Bruttolohnsumme ergebenden Lohnsummenbeitrag. Nach Ablauf des "Schnupperjahres" fragen wir Sie dann, ob Sie zum vollen Beitrag Mitglied bleiben wollen.
Sie haben hierzu noch Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an
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