Verbraucherverträge ZDB - Haus & Grund: Fassung Mai 2025

Aktuelles

Die beiden Verbraucherverträge von ZDB und Haus & Grund wurden überarbeitet und liegen nunmehr als „Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern)“ sowie „Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag (Verbraucherbauvertrag)“ in der Fassung Mai 2025 vor.

In der Fassung Mai 2025 wurden Änderungen beim Einzelgewerk/Handwerkervertrag sowie beim Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag aufgenommen. Insbesondere folgende Neuregelungen sind zu beachten:

A) Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und Fernabsatzverträ-gen

•    Auch bei der Vereinbarung von Nachträgen – nicht bei der einseitigen Anordnung durch den Bauherrn – kann ein auf den Nachtrag bezogenes Widerrufsrecht beste-hen. Diese Nachträge können dann selbständig widerrufen werden.

•    Wenn der Bauherr ein vom Auftragnehmer im Vorfeld z. B. schriftlich unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt, besteht kein Widerrufsrecht.

•    Bei einer Beauftragung seitens einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist diese in aller Regel Verbraucherin und auch gerade dann, wenn der Auftrag vom WEG-Verwalter für die WEG erteilt wird.

Sicherheiten ...

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