Entspricht eine Bauweise oder eine ausgeführte Leistung den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Diese Frage stellt sich oftmals in Ausschreibungsverfahren oder dann, wenn Bauherren Mängel der Bauleistung rügen. Unsere technische Abteilung unterstützt die Mitgliedsunternehmen bei der Klärung derartiger Fragen. Im Falle berechtigter Ansprüche prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wie sich ein Mangel technisch beseitigen lässt.

Über neue technische Regelwerke oder Änderungen im Regelbestand informieren wir Sie fortlaufend und regelmäßig in unserem Infodienst. Hier beschreiben wir auch Schadensfälle aus der Baupraxis und weisen auf mögliche Fehlerquellen hin. In unserem Infodienst finden Sie darüber hinaus regelmäßig Beiträge zu umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Themen, mit denen sich unsere technische Abteilung ebenfalls befasst.

Auf der Bundesebene beteiligen wir uns in technischen Ausschüssen, Arbeitskreisen und Gremien des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) und wirken hier aktiv an technischen Regelwerken mit. Über den ZDB besteht ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch zwischen den technischen Abteilungen der Landesverbände im gesamten Bundesgebiet. Sie möchten als Bauunternehmen ebenfalls in den Gremien und an technischen Regelwerken mitwirken? Dieses ist möglich und wird unserseits sehr begrüßt!

Der regionale Erfahrungsaustausch zwischen den Bauunternehmen findet in unseren Fachgruppen und Ausschüssen statt. Derzeit sind folgende Fachgruppen und Ausschüsse aktiv:

  • Straßen- und Tiefbau
  • Hoch- und Betonbau
  • Zimmerei- und Holzbau
  • Fliesen und Naturstein
  • Estrich und Belag
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Ausschuss für Bautechnik und Sachverständigenwesen

Wiederkehrend finden Sitzungen der Fachgruppen mit technischen und baurechtlichen Themen statt. Den Fachgruppen und Ausschüssen sitzen jeweils leitende Mitarbeiter aus der Unternehmerschaft vor.

Bausachverständige informieren sich fortlaufend im Ausschuss für Bautechnik und Sachverständigenwesen. Technisch interessierte Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes können auch ohne Sachverständigentätigkeit an den Ausschusssitzungen teilnehmen.