Imagefilm

Alles neu ab 2026!

Aktuelles

Wie bereits im letzten Infodienst angekündigt, werden Innung und Verband mit Beginn des Jahres 2026 ihre Social Media-Kampagne vollständig ausrollen und auch den Infodienst neugestalten. 

Jetzt geht es los! Bereits auf der Mitgliederversammlung Ende November hatten wir die Social Media-Kampagne von Innung und Verband angekündigt. Mit unserer Social Media-Kampagne wollen wir noch mehr als bisher an unsere Mitgliedsunternehmen heranrücken und Sie über alle unsere Aktivitäten und Initiativen noch schneller informieren. Sie besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:

• Innung und Verband haben durch die Firma Fjord Media einen Imagefilm drehen lassen, der auch viele unserer Mitglieder einbindet und den interessierte Mitglieder hier anschauen können. Wir freuen uns über Meinungsäußerungen zu diesem Film!

• Ab sofort gibt es einen WhatsApp-Kanal, auf dem alle für die Mitglieder interessanten Aktivitäten von Innung und Verband veröffentlicht werden. Erste Veröffentlichungen gibt es bereits. Den WhatsApp-Kanal können Sie über dem nachfolgenden QR-Code aufrufen:

Wenn sie oben rechts im WhatsApp-Kanal die kleine Glocke entsperren, erhalten Sie automatisch eine Nachricht, sofern es Neuigkeiten gibt! Keine Angst: Wir werden Ihnen nicht ständig neue Nachrichten senden, sondern nur dann, wenn es wichtig und interessant ist!

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Lohngebundene Kosten ab 01.01.2026

Aktuelles

Die lohngebundenen Kosten (LGK) der Baubetriebe sinken Anfang 2026. Der Grund: Es gibt weniger Feiertage und dadurch mehr Arbeitstage. Außerdem wird die Winterbeschäftigungs-umlage für 2026 halbiert.

Zuschlagsätze:

•    ABL: 82,76 % (Januar 2025: 85,51 %)
•    NBL: 75,63 % (Januar 2025: 78,01 %)

Krankheitstage und Weihnachtsgeld:

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Fach- und Teillosvergabe: Einigung

Aktuelles

Der Koalitionsausschuss hat sich auf einen Kompromiss zum Losgrundsatz im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes geeinigt. 

Nach diesen Kompromiss bleibt es generell beim Losgrundsatz (Losvergabe als Regel, Ge-samtvergabe als Ausnahme). Die Gesamtvergabe als Ausnahme muss weiterhin „erforderlich“ und nicht nur „gerechtfertigt“ sein.

Weiter ist ein Ausnahmetatbestand für zeitliche Gründe für eine Abweichung vom Losgrundsatz vorgesehen, allerdings beschränkt auf Infrastrukturvorhaben, die aus dem Sondervermögen finanziert werden oder die im Anwendungsbereich des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes liegen. Dieses Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das bisher nur als Referentenentwurf vorliegt, sieht Beschleunigungsregelungen im Bundesfernstraßen-, Bundeswasserstraßen- und im Allgemeinen Eisenbahngesetz vor. Weiter sollen nach dem Kompromiss im Koalitionsausschuss nun Aufträge ab einem Vertragswert von 11 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer erfasst werden.

Der Kompromisstext aus dem Koalitionsvertrag lautet wie folgt:

„Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen auch zusammen vergeben werden, wenn dies zeitliche Gründe bei der Realisierung von aus dem Sondervermögen Infrastruktur- und Klimaneutralität finanzierten oder nach dem im Anwendungsbereich des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vorgesehenen Infrastrukturvorhaben mit einem Vertragswert von über 11 Millionen Euro ohne Umsatzsteuer erfordern.“ 

Damit bleibt es also - wie von uns gefordert - generell beim Losgrundsatz in der bisherigen Form, lediglich ab 11 Mio. EUR und nur für Vorhaben aus dem Sondervermögen oder aus dem noch zu beschließenden Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen zeitliche Gründe eine Ausnahme rechtfertigen können.

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