Wie wird mein Bauunternehmen ein Ausbildungsbetrieb?

Diese Frage stellt sich auch und gerade vielen neu gegründeten Unternehmen. Vielfach herrscht Unklarheit über die Eignung des Unternehmens und die Voraussetzungen. Besonders der verwaltungstechnische Aufwand (Bewerberauswahl, Abrechnungsmodalitäten, der leidige „Papierkrieg“ usw.) und die Kostenfrage sind Hemmschuhe für eine Entscheidung zur Erstausbildung.

Betreuung während der gesamten Lehrzeit und für Mitglieder kostenfrei

Die Abteilung Berufs- und Weiterbildung der Bau-Innung Hamburg nimmt Ihnen einen Großteil dieser Arbeiten ab und betreut das Ausbildungsverhältnis während der gesamten Lehrzeit. Hierbei werden wir unterstützt von Ausbildungsberatern der Handwerkskammer und Mitarbeitern des Ausbildungszentrum-Bau (AZB), dessen Mitgesellschafter die Innung ist. Im Mitgliedsbeitrag der Bau-Innung ist dieser Service enthalten. Auch Nichtmitglieder der Innung erhalten diese Leistungen; allerdings gegen eine Prüfungsgebühr von € 690,- pro Ausbildungsverhältnis, die bei Mitgliedern nicht anfällt.

Beim „Papierkrieg“ helfen wir Ihnen

Von uns erhalten Sie alle für die Ausbildung erforderlichen Formulare und Informationen über die Inhalte der Ausbildung. Unsere Mitglieder können diese in unserem Intranet nach dem Login kostenlos herunterladen oder den Online-Lehrvertrag der Handwerkskammer Hamburg direkt aufrufen. Den unterschriebenen Vertrag senden Sie im Original in vierfacher Ausführung an unsere Geschäfsstelle zur weiteren Bearbeitung. Wir nehmen für Sie die Anmeldungen bei der SOKA-BAU, beim Ausbildungszentrum-Bau und der Gewerbeschule vor. Wir prüfen den Lehrvertrag inhaltlich und registrieren diesen zur Prüfungsabnahme. Die Handwerkskammer Hamburg erhält von uns die Vertragssätze zur Eintragung in die Lehrlingsrolle. Von der Handwerkkammer erhalten die Auszubildenden auch die Fahrkartenanträge des Verkehrsverbundes (HVV). Nach Eintragung in der Lehrlingsrolle erhalten wir die Vertragssätze zurück und ergänzen diese mit dem jeweiligen aktuellen Ausbildungsrahmenplan und einem Berichtsheft und senden zwei Vertragssätze an den Ausbildungsbetrieb. Der Blockplan für die überbetriebliche, schulische und betriebliche Ausbildung (auch zum Download unter https://www.azb-hamburg.de/ausbildung#c738) wird direkt vom AZB an den Ausbildungsbetrieb versandt. Er enthält neben den Zeitangaben auch Ferien- und Prüfungstermine. Zu den erforderlichen Prüfungen wird von uns fristgerecht eingeladen.

Ausbildungsberechtigung

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie bzw. Ihr Unternehmen ausbildungsberechtigt ist, können Sie sich ebenfalls gern an uns wenden. Auskünfte erteilt Ihnen Björn Söllner, Tel.: 040/226 325 5-23, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Woher bekomme ich geeignete Bewerber für meinen Ausbildungsplatz?

Oft sind Unternehmer auch deshalb nicht zur Ausbildung bereit, weil sie der Meinung sind, dass es auf dem Markt keine geeigneten Bewerber gibt oder dass nicht genügend geeignete junge Menschen sich für einen Handwerksberuf in der Bauwirtschaft entscheiden. Hier hilft Ihnen das Ausbildungszentrum-Bau durch eine Bewerbervorauswahl in Zusammenarbeit mit zahlreichen Hamburger Stadteilschulen sowie durch das Projekt Berufsstart Bau weiter. Das Team im AZB erreichen Sie unter Tel.: 040/639003-0. Weitere Informationen zu Berufsstart Bau finden Sie auch auf der Homepage www.soka-bau.de/arbeitgeber/leistungen/berufsausbildung/berufsstart-bau

Nutzen Sie bei Ihrer Suche nach geeigneten Auszubildenden auch die Lehrstellenbörse der Hamburger Handwerkammer. Viele unserer Berufsstarter, die eine Ausbildung im Handwerk anstreben, informieren sich zunächst über Berufsbilder und Lehrstellen auf der Homepage der Handwerkskammer Hamburg. Über ein Onlineformular können hier freie Lehrstellen in wenigen Minuten eingestellt werden, die dann auf der Homepage der Handwerkammer Hamburg publiziert werden. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte folgenden Link: www.hwk-hamburg.de/ausbildung/lehrstellenboerse

Kosten der Ausbildung

Alle Betriebe des Bauhauptgewerbes sind Mitglied der SOKA- Bau. Im SOKA-Beitrag ist ein Anteil von 2,4% der Lohnsumme für die Ausbildung vorgesehen. Aus diesem Beitrag erstattete die SOKA-Bau den Ausbildungsbetrieben der Bauwirtschaft die gesamte Ausbildungsvergütung zuzüglich 20% Sozialaufwendungen für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, und zwar im 1. Ausbildungsjahr 10 Monate, im 2. Ausbildungsjahr 6 Monate und im 3. Ausbildungsjahr 1 Monat.

Mit anderen Worten: Für 17 Monate der in der Regel 3-jährigen Ausbildung wird dem Ausbildungsbetrieb die komplette Lehrlingsvergütung erstattet! Der Ausbildungsbetrieb bezahlt lediglich die Ausbildungsvergütung für diejenigen Zeiten, die der Auszubildende im Betrieb oder in der Berufsschule erbringt.

Sie benötigen nähere Informationen? Wenden Sie sich an Herrn Björn Söllner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 040/226 325 5-23.

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