• Thomas Buhk
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die vielfältigen Informationen der Bau-Innung bei unserer täglichen Arbeit helfen. Thomas Buhk
    geschäftsführender Gesellschafter
    Wilhelm Buhk´s Straßenbau GmbH & Co. KG
  • Stefan Wulff
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir hier die Rahmenbedingungen für die Baubranche aktiv mitgestalten können. Dipl.-Ing. Stefan Wulff
    geschäftsführender Gesellschafter
    Otto Wulff Bauunternehmung GmbH
  • Christian Woge
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn hier finden wir Unterstützung zu allen baubegleitenden Themen! Dipl.-Ing. Christian Woge
    Geschäftsführer
    SGAT HWP GmbH
  • Tim Neidhardt
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn nur gemeinsam sind wir stark für Qualität und Fairness am Bau. M.Sc. Tim Neidhardt
    Geschäftsführer
    AARSLEFF Spezialtiefbau GmbH
  • Angela Loos
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir auf die Kompetenz der Innung immer zählen können! Dipl.-Ing. (FH) Angela Loos
    Geschäftsführerin
    Hermann Hercksen GmbH Bauausführungen
  • Hendrik Wolfgramm
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die Ausbildung des Nachwuchses am Herzen liegt. Hendrik Wolfgramm
    Geschäftsführer
    F. WILKEN & SOHN GmbH & Co. KG
  • Claas Holst
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil das Leistungspaket stimmt. Dipl.-Kfm. Claas Holst
    Geschäftsführer
    Fr. Holst (GmbH & Co. KG)
  • Thomas Henke
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn wir profitieren sehr von dem Erfahrungsaustausch in der Branche. Dipl.-Ing. Thomas Henke
    Geschäftsführer
    Jürgen Martens GmbH & Co. KG
  • Samuel Stiefel
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns der Austausch mit Fachkollegen wichtig ist. Samuel Stiefel
    Geschäftsführer
    NWS - Nordwest Spezialbaubetrieb GmbH

EU: Mehr Chancen für den Mittelstand

Aktuelles

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 07. Juli 2025 dafür ausgesprochen, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen deutlich zu erleichtern.

In seiner Sitzung vom 07. Juli 2025 hat sich der EU-Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments klar dafür ausgesprochen, kleinen und mittleren Unternehmen den Zu-gang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Künftig soll die Losvergabe, also die Aufteilung großer Aufträge in kleinere Lose, europaweit zum Regelfall werden. Dieses Prinzip habe sich bewährt und sorge seit Jahren für fairen Wettbewerb.

Zum Hintergrund: Bislang sieht das EU-Recht zwar die Möglichkeit vor, Aufträge in Fach- und Teillose zu gliedern, einen echten Vorrang gibt es jedoch nicht, ebenso wenig einen Begründungszwang für das Abweichen von der Fach- und Teillosvergabe.

Zu den Beschlüssen des Binnenmarktausschusses sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB: "Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Mit Blick auf das Infrastrukturpaket darf Deutschland jetzt nicht den Fehler machen, im nationalen Recht gegenzusteuern und die Losvergabe zu schwächen. Das wäre absurd, wenn wir auf europäischer Ebene Fortschritte erzielen, während wir auf Bundesebene zurückrudern." 

Tarifentwicklung

Aktuelles

Die Tariflohnentwicklung im Baugewerbe bewegt sich im Geleitzug anderer Branchen.

Die Landesschlichterin des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat eine Broschüre zur Tariflohnentwicklung in NRW vorgelegt, aus der sich ablesen lässt, wie sich die Tariflöhne in den einzelnen Branchen in der Vergangenheit entwickelt haben. Dargestellt wird sowohl ein Langfristvergleich 2024/2005 als auch ein Mittelfristvergleich 2024/2020 und ein Vergleich der letzten Tarifabschlüsse 2024/2023. 

In der Kurzfristbetrachtung 2024/2023 sticht das Baugewerbe dabei mit einer Erhöhung der Tariflöhne laut Berechnung der Landesschlichterin von 8,1 % gegenüber der durchschnittlichen Erhöhung über alle anderen Branchen hinweg von 1,6 % hervor. Die Landesschlichterin liefert dazu auch noch eine Reallohnberechnung, aus der sich dann ergibt, dass unter Berücksichtigung der Preissteigerungsrate die Beschäftigten im Baugewerbe einen Lohnzuwachs um inflationsbereinigt 5,9 % erreichen konnten. Grund für den höheren Abschluss 2024 war, dass davor eine längere Phase mit Tariflohnerhöhungen deutlich unter-halb der Inflationsrate lag.

Dies zeigt die Mittelfristbetrachtung 2024/2020, die für das Baugewerbe nominal eine Tarif-lohnerhöhung von 16,7 % ausweist – dies entsprach fast haargenau dem Branchendurchschnitt von 16,8 % - aber trotz des Nominallohnzuwachses jedoch in diesem Zeitraum eine Senkung der Reallöhne insgesamt um 2,09 % aufzeigt.

Die Langfristbetrachtung 2024/2005 weist für das Baugewerbe eine nominale Erhöhung um 63,3 % aus – für andere Branchen im Durchschnitt 62,8 % - einen Reallohnzuwachs aber nur von 11,9 %.

Insgesamt bewegt sich daher das Baugewerbe bei seinen Tariflohnerhöhungen im Geleitzug der anderen Branchen. In der Langfristbetrachtung konnten die Mitarbeiter im Baugewerbe über 19 Jahre reale Einkommenszuwächse von 11,9 % erzielen.

WARNUNG! Erneute Betrugsversuche im Namen der BG und DGUV!

Aktuelles

Kursierende Phishing-E-Mails und Zahlungsaufforderungen stammen nicht von der BG BAU oder von der DGUV. Es wird erneut dringend vor Betrugsversuchen gewarnt.

Zuletzt mit Sonderrundschreiben vom 11. April 2025 mussten wir vor Betrugsversuchen warnen. Die Serie von Betrugsversuchen reißt leider nicht ab. Derzeit kursieren zum wiederholten Male betrügerische Phishing-E-Mails und schriftlichen Zahlungsaufforderungen, die scheinbar im Namen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bzw. im Namen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versendet werden.

In den kürzlich aufgetauchten E-Mails und auf dem Postweg versandten Schreiben wird behauptet, die adressierten Unternehmen seien gegenüber der BG BAU bzw. der DGUV mit Zahlungen im Rückstand und müssten nun schnellstmöglich Schritte unternehmen, um die Deaktivierung ihres Firmenprofils oder sogar um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern. Unter Setzung einer sehr kurzen und angeblich nicht verlängerbaren Frist wird zur Zahlung aufgefordert. Diese Nachrichten stammen nicht von der BG BAU, nicht von der DGUV und auch nicht vom Gerichtsvollzieher. Wie zuvor bei E-Mails mit dem Aufruf zur Aktualisierung der Beitragsdaten handelt es sich um Betrugsversuche.

Die BG BAU weist ausdrücklich darauf hin, dass sie niemals auf diese Weise Firmen- oder Beitragsdaten anfordert. Bitte klicken Sie nicht auf den enthaltenen Link, geben Sie keine Daten ein und sehen Sie dringend davon ab, den Zahlungsaufforderungen zu folgen. Den Empfängern der Zahlungsanforderungen und Vollstreckungsandrohungen wird empfohlen nicht zu reagieren und sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte zu wenden. Dies gilt insbesondere für Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben.

Für Rückfragen steht Ihnen die Hotline der BG BAU zur Verfügung – kostenfrei unter 0800- 3799100 oder per E-Mail an info@bgbau.de.

Die Infoline der DGUV steht kostenfrei unter 0800 60 50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch diese Meldungen: 

Achtung: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der BG BAU Warnung vor Betrugsversuch im Namen von DGUV und BGN

 

Verbraucherverträge ZDB - Haus & Grund: Fassung Mai 2025

Aktuelles

Die beiden Verbraucherverträge von ZDB und Haus & Grund wurden überarbeitet und liegen nunmehr als „Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern)“ sowie „Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag (Verbraucherbauvertrag)“ in der Fassung Mai 2025 vor.

In der Fassung Mai 2025 wurden Änderungen beim Einzelgewerk/Handwerkervertrag sowie beim Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag aufgenommen. Insbesondere folgende Neuregelungen sind zu beachten:

A) Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und Fernabsatzverträ-gen

•    Auch bei der Vereinbarung von Nachträgen – nicht bei der einseitigen Anordnung durch den Bauherrn – kann ein auf den Nachtrag bezogenes Widerrufsrecht beste-hen. Diese Nachträge können dann selbständig widerrufen werden.

•    Wenn der Bauherr ein vom Auftragnehmer im Vorfeld z. B. schriftlich unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt, besteht kein Widerrufsrecht.

•    Bei einer Beauftragung seitens einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist diese in aller Regel Verbraucherin und auch gerade dann, wenn der Auftrag vom WEG-Verwalter für die WEG erteilt wird.

Sicherheiten ...

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Billigeres Bauen dank "Hamburg-Standard"

Presse

Der NDR hat im Hamburg Journal vom 11.07.2025 über ein erstes Projekt berichtet, dass nach dem sogenannten "Hamburg-Standard", an dem auch Innung und Verband mitgewirkt haben, gebaut wurde.

Bauherr war die FluWog, gebaut wurde das Wohnhaus von unserer Mitgliedsfirma Otto Wulff. Den Link zu dem entsprechenden Bericht des Hamburg Journals finden Sie hier.

"Bau-Turbo": Meilenstein für mehr Wohnungsbau

Aktuelles

Unser Zentralverband hat den Kabinettsbeschluss vom 18. Juni zur Novelle des Baugesetzbuches ("Bau-Turbo") einen wichtigen Meilenstein für mehr Wohnungsbau bewertet. 

"Wir begrüßen die vom Bundesbauministerium vorgelegte BauGB-Novelle ausdrücklich, mit dem neuen § 246e BauGB wird ein echter Wohnungsbauturbo gezündet. Die befristete Abweichung vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen.", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB. 

Sehr erfreulich sei - so der ZDB - dass die ursprünglich vorgesehene Begrenzung in § 246e BauGB auf Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen gestrichen wurde. Damit kann die neue Sonderregelung zur Planungsbeschleunigung künftig auch bei kleineren Projekten bis hin zu einzelnen Wohneinheiten angewendet werden. Auch die Möglichkeit, Befreiungen für ganze Straßenzüge zu gewähren, ist ein echter Fortschritt.

Ebenfalls positiv bewertet der ZDB die Aufnahme eines neuen § 216a BauGB, der sich mit der Bewältigung von Lärmschutzkonflikten befasst. Diese neue Regelung schaffe zusätzlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Planung und Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben in lärmsensiblen lagen.

"Jetzt braucht es noch einen zweiten Turbo - für ein einfacheres, kostengünstigeres und standardisiertes Bauen, denn nur so bringen wir die dringend benötigten Wohnungen schnell und flächendeckend auf den Weg.", so Pakleppa abschließend.

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