Aktuelles
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutzmaßnahmen um Beschäftigte vor natürlicher UV-Strahlung zu schützen.
Die sonnenintensive Jahreszeit hat begonnen und damit die Zeit, in der die Haut vor UV-Strahlung besonders geschützt werden muss, um Hautkrebserkrankungen zu vermeiden. Steigende Temperaturen und die zunehmende Belastung durch die UV-Strahlen bei der Arbeit bleiben weiterhin ein zentrales Thema.
Die Relevanz der Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung nimmt weiterhin zu. Dies zeigen auch die Zahlen aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für das Berichtsjahr. Hiernach gehört der Hautkrebs durch UV-Strahlung auch im Jahr 2023 zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten und ist im Vergleich zum Vorjahr auf 2.952 Fälle angestiegen (2022: 2.675 Fälle).
Nach dem sog. TOP-Prinzip stehen technische (z.B. Verschattung), organisatorische (z.B. Pausenzeiten) und persönliche (z.B. Sonnencreme und Arbeitskleidung) Maßnahmen zur Verfügung, um Beschäftigte vor den Gefahren der UV-Strahlen bei der Arbeit zu schützen. Einige dieser Schutzmaßnahmen (Arbeitsmittel zur Verschattung) und Schutzbekleidung (z.B. Kopfbedeckung, Nackenschutz, Arbeitskleidung mit UV-Schutz, Kühlkleidung) werden durch die BG BAU mittels Arbeitsschutzprämien finanziell gefördert. Von diesen Fördermitteln sollte Gebrauch gemacht werden und können hier beantragt werden: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien.
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Aktuelles
Wir berichten über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 4 "Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen" in den Koalitionsverhandlungen.
Wie unsere Mitgliedsunternehmen der Presse entnommen haben dürften, haben die Koali-tionsverhandlungen zwischen CDU und SPD über eine Regierungsbildung im Bund begonnen. 16 Arbeitsgruppen haben Vorschläge für den Koalitionsvertrag vorgelegt, die nunmehr von den Parteispitzen beraten werden.
Von besonderer Bedeutung für die Bauwirtschaft ist die Arbeitsgruppe 4 "Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen". Erfreulicherweise haben sich die Verhandlungsteams in dieser Arbeitsgruppe weitgehend auf gemeinsame Vorschläge geeinigt. Vorschläge, in denen Union und SPD voneinander abweichen, sind in diesem Text gering. Auch inhaltlich können die Vorschläge im Bereich Wohnen und Verkehr größtenteils von der Bauwirtschaft unterstützt werden, sie sind vielfach identisch mit unseren Forderungen, die wir mit entsprechenden Schreiben an die Verhandler gemeinsam mit unserem Zentralverband in die Koalitionsverhandlungen eingebracht haben.
Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen:
1. Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
Es wird vorgeschlagen, dass Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und das Verwaltungsver-fahrensrecht grundsätzlich zu überarbeiten. Dabei sollen Verfahren flexibilisiert und Verfahrensstufen deutlich reduziert werden. Besonders zu begrüßen ist der Vorschlag, eine verbindliche Stichtagsregelung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Planungsrecht einzuführen und das Verbandsklagerecht zu straffen und an der tatsächlichen Betroffenheit auszurichten.
Besonders wichtig ist der Vorschlag, bei identischen, erweiterten und vollseitigen Ersatzneubauten bei Infrastrukturvorhaben kein Planfeststellungsverfahren mehr durchzuführen. Hierzu soll mit den Ländern auch eine Verständigung über eine vollständige Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren erreicht werden.
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