Aktuelles
Die am 18. August 2026 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für die Baugenehmigungen weisen im Juni 21.600 genehmigte Wohnungen aus, das sind 13,8 % mehr als im Vorjahresmonat.
Die im ersten Halbjahr 2026 genehmigten Wohnungen weisen mit 126.300 ein Plus von 15,6 Prozent aus.
"Das ist ein Hoffnungsschimmer, aber noch kein Durchbruch. Denn während die Genehmigungszahlen steigen, werden gleichzeitig wieder mehr Projekte storniert. Eine Baugenehmigung ist noch keine gebaute Wohnung. Für Häuslebauer und Investoren zählt letztlich Verlässlichkeit, damit am Ende tatsächlich gebaut wird. Dafür brauchen wir schnellstens den Gebäudetyp E, außerdem müssen die KfW-Förderprogramme ordentlich und verlässlich ausgestattet werden, dann kommt der Wohnungsbau auch wieder richtig in Fahrt." sagte hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.
Aktuelles
Am 03. Juli hat die EU-Kommission die delegierten Rechtsakte zum freiwilligen Berichtsstandard VS (vormals VSME) und zum ESRS-Standard für berichtspflichtige Unternehmen vorgelegt.
Wie unsere Mitgliedsunternehmen bereits der Presse entnommen haben durften, wurde sowohl der ESRS-Standard für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, als auch der VSME- Standard vereinfacht:
Eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie müssen nun nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Mio. EUR vorlegen.
Für unsere Mitgliedsbetriebe ist jetzt vor allem der sogenannte freiwillige Standard (VS, früher VSME) maßgeblich. Es handelt sich also um eine rein freiwillige Berichterstattung. Allerdings verlangten immer mehr größere Auftraggeber von kleineren Geschäftspartnern, also auch von nicht berichtspflichtigen Bauunternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung zu stellen (sog. trickle-down-Effekt). Dies wird bei dem neuen VS-Standard, den die EU nun eingeführt hat, vermieden. Er enthält eine sogenannte "Value Chain Cap", nach der größere Auftraggeber von nicht berichtspflichtigen Unternehmen grundsätzlich keine über den VS-Standard hinausgehende Nachhaltigkeitsinformation mehr verlangen können. Damit können große Unternehmen diese Berichtspflicht nicht länger unkontrolliert an ihre kleineren Zulieferer und Auftragnehmer in der Lieferkette durchreichen, der trickle-down-Effekt wird weitgehend unterbunden.
Sofern das EU-Parlament nicht binnen zwei Monaten Einwände erhebt, gilt die Neuregelung in der gesamten EU verbindlich.
Wir möchten bei dieser Gelegenheit nochmal auf unsere Veranstaltung zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung am 14. Oktober 2026 aufmerksam machen. Bitte lesen Sie hierzu die nachfolgende Einladung.