• Thomas Buhk
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die vielfältigen Informationen der Bau-Innung bei unserer täglichen Arbeit helfen. Thomas Buhk
    geschäftsführender Gesellschafter
    Wilhelm Buhk´s Straßenbau GmbH & Co. KG
  • Stefan Wulff
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir hier die Rahmenbedingungen für die Baubranche aktiv mitgestalten können. Dipl.-Ing. Stefan Wulff
    geschäftsführender Gesellschafter
    Otto Wulff Bauunternehmung GmbH
  • Christian Woge
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn hier finden wir Unterstützung zu allen baubegleitenden Themen! Dipl.-Ing. Christian Woge
    Geschäftsführer
    SGAT HWP GmbH
  • Tim Neidhardt
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn nur gemeinsam sind wir stark für Qualität und Fairness am Bau. M.Sc. Tim Neidhardt
    Geschäftsführer
    AARSLEFF Spezialtiefbau GmbH
  • Angela Loos
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir auf die Kompetenz der Innung immer zählen können! Dipl.-Ing. (FH) Angela Loos
    Geschäftsführerin
    Hermann Hercksen GmbH Bauausführungen
  • Hendrik Wolfgramm
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die Ausbildung des Nachwuchses am Herzen liegt. Hendrik Wolfgramm
    Geschäftsführer
    F. WILKEN & SOHN GmbH & Co. KG
  • Claas Holst
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil das Leistungspaket stimmt. Dipl.-Kfm. Claas Holst
    Geschäftsführer
    Fr. Holst (GmbH & Co. KG)
  • Thomas Henke
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn wir profitieren sehr von dem Erfahrungsaustausch in der Branche. Dipl.-Ing. Thomas Henke
    Geschäftsführer
    Jürgen Martens GmbH & Co. KG
  • Samuel Stiefel
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns der Austausch mit Fachkollegen wichtig ist. Samuel Stiefel
    Geschäftsführer
    NWS - Nordwest Spezialbaubetrieb GmbH

Studie: Kampagne für den Wohnungsbau 2025

Aktuelles

Die Studie zum 16. Wohnungsbau-Tag analysiert die Wohnungsbauaktivitäten und In-vestitionsbedingungen im Hinblick auf eine ausreichende Wohnungsversorgung. Es werden Wege aufzeigt, Baukosten zu senken.

Die Studie beginnt mit einer Analyse zur Wohnraumversorgung. Dabei wird die Entwicklung der Zahl der Haushalte der Entwicklung der Baufertigstellungen gegenübergestellt. Im Ergebnis besteht per Ende 2023 ein Wohnungsdefizit von 550.000 WE.

Die Zuwanderungen der vergangenen und der kommenden Jahre drängen auf die angespannten Wohnungsmärkte, vor allem auf die Mietwohnungsmärkte. Im überwiegenden Teil Deutschlands sind die Wohnungsmärkte mindestens angespannt, in den meisten Oberzentren und Metropolregionen bereits deutlich überlastet. Eine zusätzliche Belastung der Mietwohnungsmärkte resultiert aus dem zu erwartenden Einbruch bei der Wohneigentumsbildung im Neubau. Die Baugenehmigungen insgesamt sind von gut 354.000 WE in 2022 auf knapp 216.000 WE zurückgegangen; (-43 %). Überproportional hat die Eigentumsbildung (Vergleich Baugenehmigungen für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern) verloren; (-49 %).

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Appell: Bau-Arbeitgeber fordern IG BAU zum Handeln auf

Aktuelles

Bau-Arbeitgeber fordern IG BAU zum Handeln auf: Sicherung der überbetrieblichen Ausbildung nicht blockieren!

Seit über sechs Monaten verhindert die IG BAU eine dringend notwendige Erhöhung der Erstattungsbeträge für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in der Bau-Ausbildung. Diese Zahlungen, finanziert aus Arbeitgeberbeiträgen an SOKA-BAU, decken einen Teil der Ausbildungskosten und sind tariflich geregelt. Aufgrund steigender Ausgaben der Ausbildungszentren – etwa für Personal, Material und Instandhaltung – ist eine Anpassung der Erstattungen unerlässlich, um die hohe Ausbildungsqualität zu sichern.

Die Arbeitgeber haben eine Erhöhung der Erstattungssätze um 10 % vorgeschlagen, finanziert aus bestehenden Rücklagen, ohne zusätzliche Beitragssatzsteigerungen. Doch die IG BAU blockiert diese Erhöhung, um im Gegenzug ein erweitertes Zutritts-recht zu den Ausbildungszentren für gewerkschaftliche Mitgliederwerbung durchzusetzen – weit über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten hinaus.

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BAUFESTival 2025 im AZB: Bericht

Aktuelles

Vom 01. bis zum 03. April 2025 fand das dritte BAUFESTival in unserem Ausbildungszentrum Bau in Hamburg statt. 

An den drei Veranstaltungstagen besuchten rund 2000 Schülerinnen und Schüler aus Hamburger Stadtteilschulen, Gymnasien sowie Ausbildungsvorbereitungsklassen das BAUFESTival, um sich umfassend über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft zu in-formieren.

In zwölf Ausstellungshallen und auf dem weitläufigen Freigelände hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich an rund 40 Stationen, die von Ausbildungsbetrieben der Hamburger Bauwirtschaft eingerichtet wurden, über verschiedene Berufsausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Die Stationen boten eine Vielzahl an Informationen und praktischen Einblicken in die unterschiedlichen Berufe der Bauwirtschaft.

Während des Festivals wurden zahlreiche Gespräche geführt, Praktikumsplätze vermittelt und erste Kontakte für mögliche zukünftige Ausbildungsverhältnisse geknüpft. Die Schüle-rinnen und Schüler konnten sich direkt mit den Ausbildern und Fachkräften austauschen und wertvolle Informationen für ihre berufliche Zukunft sammeln.

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"Hamburg-Standard" für kostengünstiges Wohnen

Presse

Am Montag, den 10. Februar 2025 hat der Hamburger Senat in einer Pressekonferenz den sogenannten "Hamburg-Standard" für kostengünstiges Wohnen vorgestellt. 

Fast ein Jahr lang wurde unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der sogenannte "Hamburg-Standard" entwickelt, der es ermöglichen soll, kostengünstiger zu Bauen. Ziel des "Hamburg-Standards" sind bedarfsgerechtere Standards, effizientere Planungs- und Managementprozesse sowie schnellere Genehmigungen. Auf diese Weise können nach Auffassung des Senats im Wohnungsneubau bis zu 2.000,00 EUR brutto pro Quadratmeter Wohnfläche eingespart werden.

An der "Initiative kostenreduziertes Bauen", die den Hamburg-Standard entwickelt hat, haben auch Innung und Verband tatkräftig mitgewirkt. Daneben waren über 200 weitere Fachleute aus 100 Institutionen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand an der Entwicklung des Hamburg-Standards beteiligt. Die Initiative gliederte sich in drei Handlungsfelder, nämlich "Kostenreduzierende Baustandards", "Optimierte Prozesse und Planung" sowie schließlich "Schnellere Verfahren". Zu allen drei Handlungsfeldern hat die Initiative Vorschläge zusammengetragen, um typische Kostenfallen sichtbar zu machen und Optimierungspotentiale zu identifizieren. Die Innung hat in Person von Herrn Seitz insbesondere im ersten Handlungsfeld an einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, die sich bemüht hat, rechtssichere Standardklauseln für die Abweichung von Baustandards, insbesondere von den anerkannten Regeln der Technik zu entwickeln.

Alle Informationen zur "Initiative kostenreduziertes Bauen" finden Sie auf der Website www.bezahlbarbauen.hamburg.

Eine Videoaufzeichnung der Pressekonferenz vom 10. Februar 2025, an der auch Herr Seitz die Arbeit der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe vorgestellt hat, finden Sie hier.

Entscheidend ist nun, dass die zahlreichen Vorschläge der Initiative auch in die Praxis umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollen die Vorschläge in dem Stadtentwicklungsvorhaben "Wilhelmsburger Rathausviertel" als Pilotprojekt erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Wir werden weiter berichten.

Schutz vor UV-Strahlung

Aktuelles

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutzmaßnahmen um Beschäftigte vor natürlicher UV-Strahlung zu schützen.

Die sonnenintensive Jahreszeit hat begonnen und damit die Zeit, in der die Haut vor UV-Strahlung besonders geschützt werden muss, um Hautkrebserkrankungen zu vermeiden. Steigende Temperaturen und die zunehmende Belastung durch die UV-Strahlen bei der Arbeit bleiben weiterhin ein zentrales Thema. 

Die Relevanz der Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung nimmt weiterhin zu. Dies zeigen auch die Zahlen aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für das Berichtsjahr. Hiernach gehört der Hautkrebs durch UV-Strahlung auch im Jahr 2023 zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten und ist im Vergleich zum Vorjahr auf 2.952 Fälle angestiegen (2022: 2.675 Fälle).

Nach dem sog. TOP-Prinzip stehen technische (z.B. Verschattung), organisatorische (z.B. Pausenzeiten) und persönliche (z.B. Sonnencreme und Arbeitskleidung) Maßnahmen zur Verfügung, um Beschäftigte vor den Gefahren der UV-Strahlen bei der Arbeit zu schützen. Einige dieser Schutzmaßnahmen (Arbeitsmittel zur Verschattung) und Schutzbekleidung (z.B. Kopfbedeckung, Nackenschutz, Arbeitskleidung mit UV-Schutz, Kühlkleidung) werden durch die BG BAU mittels Arbeitsschutzprämien finanziell gefördert. Von diesen Fördermitteln sollte Gebrauch gemacht werden und können hier beantragt werden: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien

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Baugewerbe zu den Koalitionsverhandlungen

Aktuelles

Wir berichten über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 4 "Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen" in den Koalitionsverhandlungen.

Wie unsere Mitgliedsunternehmen der Presse entnommen haben dürften, haben die Koali-tionsverhandlungen zwischen CDU und SPD über eine Regierungsbildung im Bund begonnen. 16 Arbeitsgruppen haben Vorschläge für den Koalitionsvertrag vorgelegt, die nunmehr von den Parteispitzen beraten werden.

Von besonderer Bedeutung für die Bauwirtschaft ist die Arbeitsgruppe 4 "Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen". Erfreulicherweise haben sich die Verhandlungsteams in dieser Arbeitsgruppe weitgehend auf gemeinsame Vorschläge geeinigt. Vorschläge, in denen Union und SPD voneinander abweichen, sind in diesem Text gering. Auch inhaltlich können die Vorschläge im Bereich Wohnen und Verkehr größtenteils von der Bauwirtschaft unterstützt werden, sie sind vielfach identisch mit unseren Forderungen, die wir mit entsprechenden Schreiben an die Verhandler gemeinsam mit unserem Zentralverband in die Koalitionsverhandlungen eingebracht haben.

Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen:

1.    Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Es wird vorgeschlagen, dass Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und das Verwaltungsver-fahrensrecht grundsätzlich zu überarbeiten. Dabei sollen Verfahren flexibilisiert und Verfahrensstufen deutlich reduziert werden. Besonders zu begrüßen ist der Vorschlag, eine verbindliche Stichtagsregelung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Planungsrecht einzuführen und das Verbandsklagerecht zu straffen und an der tatsächlichen Betroffenheit auszurichten. 

Besonders wichtig ist der Vorschlag, bei identischen, erweiterten und vollseitigen Ersatzneubauten bei Infrastrukturvorhaben kein Planfeststellungsverfahren mehr durchzuführen. Hierzu soll mit den Ländern auch eine Verständigung über eine vollständige Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren erreicht werden. 

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