• Thomas Buhk
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die vielfältigen Informationen der Bau-Innung bei unserer täglichen Arbeit helfen. Thomas Buhk
    geschäftsführender Gesellschafter
    Wilhelm Buhk´s Straßenbau GmbH & Co. KG
  • Stefan Wulff
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir hier die Rahmenbedingungen für die Baubranche aktiv mitgestalten können. Dipl.-Ing. Stefan Wulff
    geschäftsführender Gesellschafter
    Otto Wulff Bauunternehmung GmbH
  • Christian Woge
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn hier finden wir Unterstützung zu allen baubegleitenden Themen! Dipl.-Ing. Christian Woge
    Geschäftsführer
    SGAT HWP GmbH
  • Tim Neidhardt
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn nur gemeinsam sind wir stark für Qualität und Fairness am Bau. M.Sc. Tim Neidhardt
    Geschäftsführer
    AARSLEFF Spezialtiefbau GmbH
  • Angela Loos
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir auf die Kompetenz der Innung immer zählen können! Dipl.-Ing. (FH) Angela Loos
    Geschäftsführerin
    Hermann Hercksen GmbH Bauausführungen
  • Hendrik Wolfgramm
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die Ausbildung des Nachwuchses am Herzen liegt. Hendrik Wolfgramm
    Geschäftsführer
    F. WILKEN & SOHN GmbH & Co. KG
  • Claas Holst
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil das Leistungspaket stimmt. Dipl.-Kfm. Claas Holst
    Geschäftsführer
    Fr. Holst (GmbH & Co. KG)
  • Thomas Henke
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn wir profitieren sehr von dem Erfahrungsaustausch in der Branche. Dipl.-Ing. Thomas Henke
    Geschäftsführer
    Jürgen Martens GmbH & Co. KG
  • Samuel Stiefel
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns der Austausch mit Fachkollegen wichtig ist. Samuel Stiefel
    Geschäftsführer
    NWS - Nordwest Spezialbaubetrieb GmbH

Baufertigstellungen 2024

Aktuelles

In 2024 wurden noch insgesamt knapp 252.000 Wohnungen fertiggestellt, nach gut 294.000 Wohneinheiten (WE) in 2023; (-14,4 %). Für 2025 rechnet der ZDB mit der Fertigstellung von nur noch 220.000 WE bis 225.000 WE. 

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes wurden in 2024 in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt 251.937 WE fertiggestellt. Das Fertigstellungsniveau ist damit das erste Mal seit fünf Jahren deutlich unter die 300.000 WE-Marke gefallen. Seit 2019 lag das Fertigstellungsniveau zwischen 290.000 WE und 306.000 WE. In 2024 wurden 42.462 WE weniger fertiggestellt als in 2023; (-14,4 %). 

Die baufertiggestellten WE setzen sich aus solchen in neuen Gebäuden und Maßnahmen im Bestand („Umbaumaßnahme“) zusammen. Während die Fertigstellungen im Bereich Umbau mit 31.271 WE knapp das Vorjahresniveau (31.540 WE) gehalten haben, wurden im Neubau mit 220.666 WE ca. 16 % weniger WE fertiggestellt. Von den 220.666 WE entfielen 215.891 WE auf den Neubau von Wohngebäuden, der Rest, 4.775 WE, auf Wohnungen in Nichtwohngebäuden.

Der Aufwuchs der Baufertigstellungen von 2010 in Höhe von knapp 160.000 WE auf 294.000 WE in 2023 wurde vom Mehrfamilienhausbau getragen. Sein Anteil nahm in diesem Zeitraum von 38 % auf 61 % (156.268 WE) in 2023 zu. In 2024 wurden im Bereich MFH nur noch 135.315 WE errichtet; (-13,4 %). Sein Anteil stieg gleichwohl auf 63 %. Hintergrund ist der noch stärkere Einbruch der Fertigstellungen bei den Einfamilienhäusern (EFH) mit 54.465 WE; (-22,1 %) und den Zweifamilienhäusern (ZFH) mit 17.572. WE; (-26 %).

Die ZDB–Prognose zu den Baufertigstellungen für 2024 lag bei 257.500 WE. Der Bauüberhang, der genehmigte WE, aber noch nicht begonnene Maßnahmen sowie noch nicht rohbaufertige und rohbaufertige WE umschließt, sank im Bereich der Wohngebäude das zweite Jahr infolge. Standen im Bauüberhang beim Wohnungsneubau in 2022 noch knapp 742.000 WE, waren es in 2024 nur noch knapp 614.000 WE. Der Bestand wird mit den sinkenden Baugenehmigungen sukzessive abgebaut. (Die Baugenehmigungen sind im gleichen Zeitraum von ca. 354.400 auf ca. 215.900 zurückgegangen.) Der Rückgang im Bauüberhang betrifft EFH und ZFH überproportional.

 

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"Hamburg-Standard" für kostengünstiges Wohnen

Presse

Am Montag, den 10. Februar 2025 hat der Hamburger Senat in einer Pressekonferenz den sogenannten "Hamburg-Standard" für kostengünstiges Wohnen vorgestellt. 

Fast ein Jahr lang wurde unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der sogenannte "Hamburg-Standard" entwickelt, der es ermöglichen soll, kostengünstiger zu Bauen. Ziel des "Hamburg-Standards" sind bedarfsgerechtere Standards, effizientere Planungs- und Managementprozesse sowie schnellere Genehmigungen. Auf diese Weise können nach Auffassung des Senats im Wohnungsneubau bis zu 2.000,00 EUR brutto pro Quadratmeter Wohnfläche eingespart werden.

An der "Initiative kostenreduziertes Bauen", die den Hamburg-Standard entwickelt hat, haben auch Innung und Verband tatkräftig mitgewirkt. Daneben waren über 200 weitere Fachleute aus 100 Institutionen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand an der Entwicklung des Hamburg-Standards beteiligt. Die Initiative gliederte sich in drei Handlungsfelder, nämlich "Kostenreduzierende Baustandards", "Optimierte Prozesse und Planung" sowie schließlich "Schnellere Verfahren". Zu allen drei Handlungsfeldern hat die Initiative Vorschläge zusammengetragen, um typische Kostenfallen sichtbar zu machen und Optimierungspotentiale zu identifizieren. Die Innung hat in Person von Herrn Seitz insbesondere im ersten Handlungsfeld an einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, die sich bemüht hat, rechtssichere Standardklauseln für die Abweichung von Baustandards, insbesondere von den anerkannten Regeln der Technik zu entwickeln.

Alle Informationen zur "Initiative kostenreduziertes Bauen" finden Sie auf der Website www.bezahlbarbauen.hamburg.

Eine Videoaufzeichnung der Pressekonferenz vom 10. Februar 2025, an der auch Herr Seitz die Arbeit der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe vorgestellt hat, finden Sie hier.

Entscheidend ist nun, dass die zahlreichen Vorschläge der Initiative auch in die Praxis umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollen die Vorschläge in dem Stadtentwicklungsvorhaben "Wilhelmsburger Rathausviertel" als Pilotprojekt erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Wir werden weiter berichten.

Tarifentwicklung

Aktuelles

Die Tariflohnentwicklung im Baugewerbe bewegt sich im Geleitzug anderer Branchen.

Die Landesschlichterin des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat eine Broschüre zur Tariflohnentwicklung in NRW vorgelegt, aus der sich ablesen lässt, wie sich die Tariflöhne in den einzelnen Branchen in der Vergangenheit entwickelt haben. Dargestellt wird sowohl ein Langfristvergleich 2024/2005 als auch ein Mittelfristvergleich 2024/2020 und ein Vergleich der letzten Tarifabschlüsse 2024/2023. 

In der Kurzfristbetrachtung 2024/2023 sticht das Baugewerbe dabei mit einer Erhöhung der Tariflöhne laut Berechnung der Landesschlichterin von 8,1 % gegenüber der durchschnittlichen Erhöhung über alle anderen Branchen hinweg von 1,6 % hervor. Die Landesschlichterin liefert dazu auch noch eine Reallohnberechnung, aus der sich dann ergibt, dass unter Berücksichtigung der Preissteigerungsrate die Beschäftigten im Baugewerbe einen Lohnzuwachs um inflationsbereinigt 5,9 % erreichen konnten. Grund für den höheren Abschluss 2024 war, dass davor eine längere Phase mit Tariflohnerhöhungen deutlich unter-halb der Inflationsrate lag.

Dies zeigt die Mittelfristbetrachtung 2024/2020, die für das Baugewerbe nominal eine Tarif-lohnerhöhung von 16,7 % ausweist – dies entsprach fast haargenau dem Branchendurchschnitt von 16,8 % - aber trotz des Nominallohnzuwachses jedoch in diesem Zeitraum eine Senkung der Reallöhne insgesamt um 2,09 % aufzeigt.

Die Langfristbetrachtung 2024/2005 weist für das Baugewerbe eine nominale Erhöhung um 63,3 % aus – für andere Branchen im Durchschnitt 62,8 % - einen Reallohnzuwachs aber nur von 11,9 %.

Insgesamt bewegt sich daher das Baugewerbe bei seinen Tariflohnerhöhungen im Geleitzug der anderen Branchen. In der Langfristbetrachtung konnten die Mitarbeiter im Baugewerbe über 19 Jahre reale Einkommenszuwächse von 11,9 % erzielen.

Warnhinweis: Phishing-E-Mails unter den Namen der BG BAU

Aktuelles

Kursierende Phishing-E-Mails stammen nicht von der BG BAU. Es wird dringend davor gewarnt, die Links in den E-Mails anzuklicken und Beitragsdaten anzugeben.

Leider müssen wir erneut vor Betrugsversuchen warnen, die sich per E-Mail oder auf den Postweg an Unternehmen aus verschiedenen Branchen richteten. Ziel ist es, Unternehmen in der irrigen Annahme zu Zahlungen zu veranlassen, dass es sich um echte und berechtigte Zahlungsaufforderungen der DGUV handelte. Die DGUV hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie diese Aufforderungen nicht verschickt hat. 

Leider müssen wir diese Warnung erneuern und auf derzeit kursierende Phishing-E-Mails aufmerksam machen, die den Anschein erwecken, als würden sie von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) versendet werden. Diese E-Mails fordern Unternehmen unter dem Betreff „Dringende Aufforderung – Aktualisierung Ihrer Beitragsdaten erforderlich“ dazu auf, einem Link zu folgen und angeblich ihre Beitragsdaten zu verifizieren. Bei Nichtbeachtung wird mit dem Entzug von Leistungen oder dem Verlust des Versicherungsschutzes gedroht. Diese E-Mails stammen nicht von der BG BAU und sind Teil einer gezielten Betrugsmasche, weshalb der in der E-Mail enthaltene Link nicht angeklickt und keinesfalls Daten eingegeben werden sollten.

Die BG weist außerdem darauf hin, dass sie auf diese Weise niemals Beitragsdaten anfordern würde.

Für Fragen steht die Hotline der BG BAU zur Verfügung – kostenfrei unter 0800 3799100 oder per
E-Mail an info@bgbau.de.

Verbraucherverträge ZDB - Haus & Grund: Fassung Mai 2025

Aktuelles

Die beiden Verbraucherverträge von ZDB und Haus & Grund wurden überarbeitet und liegen nunmehr als „Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern)“ sowie „Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag (Verbraucherbauvertrag)“ in der Fassung Mai 2025 vor.

In der Fassung Mai 2025 wurden Änderungen beim Einzelgewerk/Handwerkervertrag sowie beim Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag aufgenommen. Insbesondere folgende Neuregelungen sind zu beachten:

A) Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und Fernabsatzverträ-gen

•    Auch bei der Vereinbarung von Nachträgen – nicht bei der einseitigen Anordnung durch den Bauherrn – kann ein auf den Nachtrag bezogenes Widerrufsrecht beste-hen. Diese Nachträge können dann selbständig widerrufen werden.

•    Wenn der Bauherr ein vom Auftragnehmer im Vorfeld z. B. schriftlich unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt, besteht kein Widerrufsrecht.

•    Bei einer Beauftragung seitens einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist diese in aller Regel Verbraucherin und auch gerade dann, wenn der Auftrag vom WEG-Verwalter für die WEG erteilt wird.

Sicherheiten ...

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