Baugewerbe zu den Koalitionsverhandlungen
Aktuelles
Wir berichten über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 4 "Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen" in den Koalitionsverhandlungen.
Wie unsere Mitgliedsunternehmen der Presse entnommen haben dürften, haben die Koali-tionsverhandlungen zwischen CDU und SPD über eine Regierungsbildung im Bund begonnen. 16 Arbeitsgruppen haben Vorschläge für den Koalitionsvertrag vorgelegt, die nunmehr von den Parteispitzen beraten werden.
Von besonderer Bedeutung für die Bauwirtschaft ist die Arbeitsgruppe 4 "Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen". Erfreulicherweise haben sich die Verhandlungsteams in dieser Arbeitsgruppe weitgehend auf gemeinsame Vorschläge geeinigt. Vorschläge, in denen Union und SPD voneinander abweichen, sind in diesem Text gering. Auch inhaltlich können die Vorschläge im Bereich Wohnen und Verkehr größtenteils von der Bauwirtschaft unterstützt werden, sie sind vielfach identisch mit unseren Forderungen, die wir mit entsprechenden Schreiben an die Verhandler gemeinsam mit unserem Zentralverband in die Koalitionsverhandlungen eingebracht haben.
Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen:
1. Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
Es wird vorgeschlagen, dass Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und das Verwaltungsver-fahrensrecht grundsätzlich zu überarbeiten. Dabei sollen Verfahren flexibilisiert und Verfahrensstufen deutlich reduziert werden. Besonders zu begrüßen ist der Vorschlag, eine verbindliche Stichtagsregelung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Planungsrecht einzuführen und das Verbandsklagerecht zu straffen und an der tatsächlichen Betroffenheit auszurichten.
Besonders wichtig ist der Vorschlag, bei identischen, erweiterten und vollseitigen Ersatzneubauten bei Infrastrukturvorhaben kein Planfeststellungsverfahren mehr durchzuführen. Hierzu soll mit den Ländern auch eine Verständigung über eine vollständige Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren erreicht werden.
2. Bauen und Wohnen
In diesem Kapitel schlägt die Arbeitsgruppe vor, in den ersten 100 Tagen der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos vorzulegen, Lärmschutzfestlegungen zu erleichtern und eine grundlegende Reform zur Beschleunigung des Bauens vorzunehmen. Hierzu soll es Änderungen für selbstnutzende Eigentümer, bei der TA Lärm, dem Bauplanungsrecht und der TA Luft geben.
Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von anerkannten Regeln der Technik soll künftig keinen Mangel mehr darstellen.
Zur Wohneigentumsbildung für Familien (Starthilfe Wohneigentum), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums werden steuerliche Maßnahmen verbessert, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft.
Die KFW-Förderprogramme werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht. Dies sind alles Forderungen des ZDB, die 1: 1 in der AG 4 ihren Niederschlag gefunden haben. Bei den KfW-Programmen soll zeitlich befristet die Förderfähigkeit des Standards EH 55 zur Aktivierung des Wohnungsbaus wieder hergestellt werden.
Bei all diesen Punkten wird es darauf ankommen, wie dies konkret im Lauf der Legislaturperiode umgesetzt wird.
3. Infrastruktur
Die Verhandler in der Arbeitsgruppe 4 schlagen ein Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung (Mauteinnahmen) und privatem Kapital „z.B. über ÖPP in begrenztem Umfang“ zur Finanzierung der Infrastruktur vor.
Positiv zu bewerten ist, dass eine „überjährige, flexible und verlässliche Finanzierung garantiert“ wird. Ebenfalls entspricht es einer Forderung des ZDB, dass die Autobahn GmbH begrenzt kreditfähig und ihr eine verlässliche Finanzierung durch die Zurverfügungstellung der LKW-Mauteinnahmen garantiert wird.
Aus dem Sondervermögen werden für die Straße zur Auflösung des Sanierungsstaus ins-besondere bei Brücken und Tunneln Mittel zur Verfügung gestellt. Zudem soll geprüft wer-den, wie die Autobahn dauerhaft stabil finanziert werden kann. Das gleiche gilt für die Bahn. Auch hier soll das Sanierungskonzept der Hochleistungskorridore fortlaufend über-prüft und angepasst und aus dem Sondervermögen finanziert werden.
Zu den wenigen streitigen Themen in der Arbeitsgruppe gehört offensichtlich das Tempolimit. Die Union lehnt ein Tempolimit auf Autobahnen ab, während die SPD ein generelles Tempolimit von 130 KMH einführen möchte.
Das Papier der Arbeitsgruppe 4 wird nun genau wie die Texte der anderen 15 Arbeitsgruppen in ein gemeinsames Dokument gebracht, das dann von den Parteispitzen weiterverhandelt wird.