Neue Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel
Aktuelles
Verwenden Betriebe Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel, müssen sie ab dem 27. September 2026 neue gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere wenn sie dies gegenüber Verbrauchern tun.
Am 27. September 2026 treten Änderungen im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, mit denen Vorgaben europäischer Richtlinien umgesetzt werden. Danach müssen Betriebe, die beispielsweise in ihrer Werbung gegenüber Verbrauchern Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitsziele verwenden, strengere Vorgaben beachten, um möglichen Abmahnrisiken vorzubeugen.
Künftig ist eine nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussage in der Werbung unzulässig. Betroffen sind hiervon etwa pauschale Aussagen wie "umweltfreundlich", "grün", "ökologisch" oder "nachhaltig". Solche Schlagworte dürfen nur noch verwendet werden, wenn das Unternehmen für sie eine gesetzlich definierte sogenannte "anerkannte hervorragende Umweltleistung" nachweisen kann, z. B. den "blauen Engel".
Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie entweder auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Ein Eigenlabel ohne nachvollziehbare Kriterien ist unzulässig.
Der ZDH hat zu dem Thema ein Merkblatt veröffentlicht, das Sie hier herunterladen können.