Aktuelles
Bau-Arbeitgeber fordern IG BAU zum Handeln auf: Sicherung der überbetrieblichen Ausbildung nicht blockieren!
Seit über sechs Monaten verhindert die IG BAU eine dringend notwendige Erhöhung der Erstattungsbeträge für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in der Bau-Ausbildung. Diese Zahlungen, finanziert aus Arbeitgeberbeiträgen an SOKA-BAU, decken einen Teil der Ausbildungskosten und sind tariflich geregelt. Aufgrund steigender Ausgaben der Ausbildungszentren – etwa für Personal, Material und Instandhaltung – ist eine Anpassung der Erstattungen unerlässlich, um die hohe Ausbildungsqualität zu sichern.
Die Arbeitgeber haben eine Erhöhung der Erstattungssätze um 10 % vorgeschlagen, finanziert aus bestehenden Rücklagen, ohne zusätzliche Beitragssatzsteigerungen. Doch die IG BAU blockiert diese Erhöhung, um im Gegenzug ein erweitertes Zutritts-recht zu den Ausbildungszentren für gewerkschaftliche Mitgliederwerbung durchzusetzen – weit über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten hinaus.
Die Leidtragenden sind die Auszubildenden, ihre Ausbilder und die Ausbildungszentren. Ohne eine Erhöhung der Erstattungssätze drohen höhere Gebühren für Betriebe oder finanzielle Engpässe, die die Existenz der Ausbildungszentren gefährden.
Trotz mehrfacher Gespräche blieb die IG BAU bei ihrer Blockadehaltung. Die Bau-Arbeitgeber appellieren daher an die Vernunft der Gewerkschaft: Lassen Sie uns gemeinsam die überbetriebliche Ausbildung und das bewährte Berufsbildungsverfahren sichern!
Aktuelles
Aktuell erhalten einige Empfänger gefälschte E-Mails mit der Aufforderung zur Registrierung. Die SOKA-BAU warnt auf ihrer Internetseite https://www.soka-bau.de/ vor solchen Phishing-Mails:
Es wird mitgeteilt, dass aktuell einige Empfänger gefälschte E-Mails mit der Aufforderung zur Registrierung bei der SOKA-BAU erhalten. Über einen in der Email beigefügten Link sollen Daten direkt eingegeben werden.
Echte E-Mails von SOKA-BAU sind immer erkennbar am Absender @soka-bau.de. Gefälschte E-Mails haben statt der Endung .de andere Endungen, wie z.B. „arbeitgeber@soka-bau.live“ oder "@soka-bau.dev".
Hintergrund: Die SOKA-BAU bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern über das Kundenportal einen umfassenden online-Service.
Der Arbeitgeber-Onlineservice gibt einen Überblick über gezahlte Beiträge, erhaltene Erstattungen und die Urlaubsansprüche aller Mitarbeiter. Kontoauszüge und SOKA-BAU-Bescheinigungen können angefordert und die Erstattungen der Ausbildungsvergütungen beantragt werden. Darüber hinaus ist die An- und Abmeldung von Mitarbeitern möglich so-wie Meldungsabgaben oder Korrektur von bereits abgegebenen Meldungen. Baubetriebe und deren Dienstleister (zum Beispiel Steuerberater und Baulohnabrechner) haben die Möglichkeit, die monatliche Meldung an SOKA-BAU zu übermitteln, Kontoinformationen zu erhalten und Bescheinigungen abzurufen.
Für Beschäftigte im Baugewerbe bietet das Kundenportal eine einfache, digitale und schnelle Möglichkeit, um Renten- und Urlaubsansprüche im Blick zu behalten und Auszahlungen zu beantragen.
Zur Nutzung des Kundenportals ist eine Registrierung notwendig. Arbeitgeber erhalten Zu-gangsdaten auf telefonische Anforderung bei der SOKA-BAU. Arbeitnehmer benötigen einen Sicherheitscode, der online unter Angabe der Arbeitgebernummer zu beantragen ist.
Bitte beachten Sie: Die Soka-Bau verschickt die Zugangsdaten zum Kundenportal grundsätzlich per Post. Schreiben der SOKA-Bau enthalten immer eine Betriebsnummer.
Nutzen Sie nicht die Links in der E-Mail; löschen Sie diese! Bei Fragen oder zur Verifizierung einer Nachricht von SOKA-BAU wenden Sie sich bitte an den Kundensupport.