• Thomas Buhk
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die vielfältigen Informationen der Bau-Innung bei unserer täglichen Arbeit helfen. Thomas Buhk
    geschäftsführender Gesellschafter
    Wilhelm Buhk´s Straßenbau GmbH & Co. KG
  • Stefan Wulff
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir hier die Rahmenbedingungen für die Baubranche aktiv mitgestalten können. Dipl.-Ing. Stefan Wulff
    geschäftsführender Gesellschafter
    Otto Wulff Bauunternehmung GmbH
  • Christian Woge
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn hier finden wir Unterstützung zu allen baubegleitenden Themen! Dipl.-Ing. Christian Woge
    Geschäftsführer
    SGAT HWP GmbH
  • Tim Neidhardt
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn nur gemeinsam sind wir stark für Qualität und Fairness am Bau. M.Sc. Tim Neidhardt
    Geschäftsführer
    AARSLEFF Spezialtiefbau GmbH
  • Angela Loos
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil wir auf die Kompetenz der Innung immer zählen können! Dipl.-Ing. (FH) Angela Loos
    Geschäftsführerin
    Hermann Hercksen GmbH Bauausführungen
  • Hendrik Wolfgramm
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns die Ausbildung des Nachwuchses am Herzen liegt. Hendrik Wolfgramm
    Geschäftsführer
    F. WILKEN & SOHN GmbH & Co. KG
  • Claas Holst
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil das Leistungspaket stimmt. Dipl.-Kfm. Claas Holst
    Geschäftsführer
    Fr. Holst (GmbH & Co. KG)
  • Thomas Henke
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, denn wir profitieren sehr von dem Erfahrungsaustausch in der Branche. Dipl.-Ing. Thomas Henke
    Geschäftsführer
    Jürgen Martens GmbH & Co. KG
  • Samuel Stiefel
    Wir sind Mitglied der Bau-Innung Hamburg, weil uns der Austausch mit Fachkollegen wichtig ist. Samuel Stiefel
    Geschäftsführer
    NWS - Nordwest Spezialbaubetrieb GmbH

Erinnerung: Mitgliederversammlung am 02.12.2024, 16:00 Uhr

Aktuelles

Wir laden unsere Mitglieder sehr herzlich zur zweiten gemeinsamen Mitgliederversammlung der Bau-Innung Hamburg und des Norddeutschen Baugewerbeverbandes e. V. im Jahr 2024 ein und zwar am 


Montag den 02.12.2024, 16:00 Uhr,
Großer Saal, Ausbildungszentrum-Bau in Hamburg GmbH,
Schwarzer Weg 3, 22309 Hamburg.

Die Tagesordnungspunkte finden Sie in unserem Infodienst Nr. 19 vom 19. November 2024.

Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung wird Herr Thomas Zawalski, Geschäftsführer der solid UNIT e.V. (Deutschland) einen Vortrag zum Thema:

„Aufgaben und Ziele des Vereins „solid UNIT e.V.“

halten.

Nach dem Vortrag findet das traditionelle Grünkohlessen statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder ebenfalls sehr herzlich ein. Anmeldungen unter info@bau-innung.de. 

 

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Michael Seitz zum neuen Gebäudetyp E

Presse

In der Novemberausgabe der Zeitschrift NORDHANDWERK der Hamburger Handelskammer nimmt Michael Seitz Stellung zum neuen Gebäudetyp E.

Das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen. Ergänzend dazu hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die finalen Leitlinien und Prozessempfehlungen vorgelegt, die das einfache Bauen in die Praxis bringen.

Nachfolgend die Stellungnahme von Michael Seitz, Vorstand der Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft e. V.:

Positiv an dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministers ist zunächst hervorzuheben, dass sich die Politik überhaupt eines Themas annimmt, das die Bauwirtschaft bereits seit langem quält. Ein immer weiter wucherndes Gestrüpp aus Normen und Vorschriften macht das Bauen kompliziert und teuer. Diesen Wildwuchs zu beschneiden nimmt sich der Gesetzentwurf nun vor.

Er besteht allerdings aus zwei Teilen, die differenziert zu betrachten sind. In § 650a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) plant der Gesetzgeber eine Vermutung dahingehend einzuführen, dass bautechnische Normen, die lediglich Ausstattungs- und Komfortmerkmale abbilden, nicht mehr anerkannte Regeln der Technik seien und damit aus dem Kanon der zu erfüllenden Normen herausfallen sollen. Im zweiten Teil erlaubt der Gesetzgeber dann im B2B-Bereich, also in der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen, von den anerkannten Regeln der Technik abweichende Beschaffenheitsvereinbarungen und – sofern solche nicht vereinbart sind – auch „eigenmächtige“ Abweichungen, sofern der Unternehmer darauf hinweist (§ 650o BGB).

Diese Vorschrift dürfte problematisch werden, zum einen, weil sie die in den meisten Fällen beteiligten Verbraucher nicht erfasst, zum anderen aber auch, weil sie die Folgeprobleme bei einer Vermietung beziehungsweise einem Verkauf der mit niedrigerem Standard gebauten Wohnungen nicht löst, denn grundsätzlich haben auch Mieter und Käufer Anspruch auf Einhaltung dieser Regeln.

Fazit: Der Gesetzentwurf wird die bestehenden Probleme nicht umfassend lösen, aber er ist immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Hier können Sie den Beitrag auf Seite 18 der NORDHANDWERK lesen.

Baugenehmigungen auf neuem Tiefststand

Aktuelles

Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass im September 2024 nur noch 15.263 Wohnungsbaugenehmigungen bundesweit verteilt wurden. 

Dies ist - verglichen mit dem Vorjahresmonat - ein Rückgang um 23 %. Auf Mehrfamilienhäuser entfielen dabei 22 %, auf Einfamilienhäuser fast 26 %. 

Hierzu sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes: "Angesichts der Zahlen blicken wir mit großer Sorge auf die bevorstehenden haushaltslosen Monate. Nach dem Scheitern der Regierung wird wohl auch der Haushalt 2025 scheitern. Somit kann der Staat bis zur Verabschiedung eines neuen Haushalts nicht nur keine neuen Aufträge für Straße und Schiene vergeben, auch die Fördertöpfe im Be-reich des Wohnungsneubaus drohen auszulaufen. Würde im kommenden Jahr die Neubauförderung komplett wegfallen, wirft das den Wohnungsbau um weitere Jahre zurück."

 

Keine Aufgabeerlaubnisse vom 16. – 31.12.2024!

Aktuelles

Auf Grund der Umstellung der neuen Antragsverfahren stehen vom 16.12.24 bis zum 31.12.24 die Online Plattformen Bauweiser und AGS/Trasse für die Beantragung von Aufgrabeerlaubnissen nicht zur Verfügung.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) fordert die betroffenen Unternehmen dazu auf, benötigte Antragserlaubnisse rechtzeitig einzureichen. Außerdem teilt sie mit, dass Anträge, die noch vor dem 16.12.2024 eingereicht werden, voraussichtlich nicht bis zum 31.12.2024 beschieden werden können. Die BVM bittet daher, ab dem 02.01.2025 das neue Antragsverfahren für die Beantragung der Maßnahmen zu nutzen. Ab diesem Zeit-punkt werden die Onlineplattformen wieder zur Verfügung stehen. Im Falle von Notmaß-nahmen gelten die gewohnten Regelungen, Aufgrabeerlaubnisse können ab dem 02.01.2025 nachträglich und rückwirkend über das neue Antragsverfahren beantragt wer-den.

Schließlich weist die BVM darauf hin, dass es nach der Umstellung der Antragsverfahren bei der Bearbeitung der Anträge zu Verzögerungen kommen kann.

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